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   FG Niedersachsen, 20.06.1995 - VII 692/94   

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https://dejure.org/1995,13892
FG Niedersachsen, 20.06.1995 - VII 692/94 (https://dejure.org/1995,13892)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.06.1995 - VII 692/94 (https://dejure.org/1995,13892)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juni 1995 - VII 692/94 (https://dejure.org/1995,13892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an eine in einer Sonderbilanz gebildeten Rückstellung; Gewinnerhöhende Auflösung einer Rückstellung für eine Regressverpflichtung; Schadensersatz im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine in einer Sonderbilanz gebildeten Rückstellung; Gewinnerhöhende Auflösung einer Rückstellung für eine Regressverpflichtung; Schadensersatz im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 211
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 72/87

    Ablehnung der Zustimmung zu einer Bilanzänderung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.1995 - VII 692/94
    Der Gewinn ist insoweit unter Beachtung der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, jedoch unabhängig von der Handelsbilanz zu ermitteln (Urteile des BFH vom 21. Januar 1992 VIII R 72/87, BStBl II 1992, 958 und vom 21. Juni 1989 X R 14/88, BStBl II 1989, 881).

    Im übrigen kommt eine Bilanzänderung nach der ständigen Rechtsprechung des BFH dann nicht mehr in Betracht, wenn die auf ihr beruhende Gewinnfeststellung bzw. Einkommensteuerveranlagung bestandskräftig ist (Urteil des BFH vom 21. Januar 1992 VIII R 72/87, BStBl II 1992, 958 m.w.N.).

  • BFH, 17.01.1973 - I R 204/70

    Auflösung von Rückstellungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.1995 - VII 692/94
    Da dem Kläger zwischen dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 1991 und dem Tag der Aufstellung der Bilanz am 3. August 1992 der Beschluß des BGH vom 25. Juni 1992 III ZR 72/91 bekanntgeworden sei, sei entsprechend dem Urteil des BFH vom 17. Januar 1973 I R 204/70 (BStBl II 1973, 320) die Rückstellung für die Regreßverpflichtung gewinnerhöhend aufzulösen gewesen.

    Es waren nämlich alle für die Verhältnisse am Bilanzstichtag bedeutsamen Umstände zu berücksichtigen, die für die Verhältnisse am Bilanzstichtag von Bedeutung waren, auch wenn sie in jenem Zeitpunkt noch nicht eingetreten oder bekannt waren (Urteil des BFH vom 17. Januar 1973 I R 204/70, BStBl II 1973, 320).

  • BFH, 21.06.1989 - X R 14/88

    Zur Art und zur Ermittlung der Einkünfte des persönlich haftenden Gesellschafters

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.1995 - VII 692/94
    Der Gewinn ist insoweit unter Beachtung der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, jedoch unabhängig von der Handelsbilanz zu ermitteln (Urteile des BFH vom 21. Januar 1992 VIII R 72/87, BStBl II 1992, 958 und vom 21. Juni 1989 X R 14/88, BStBl II 1989, 881).
  • BFH, 12.07.1990 - IV R 37/89

    Zeitpunkt der Gewinnminderung bei Bürgschaft eines Kommanditisten für KG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.1995 - VII 692/94
    Für jede dieser Bilanzen gelten grundsätzlich die allgemeinen bilanzrechtlichen Vorschriften des Einkommensteuerrechts (vgl. Urteil des BFH vom 12. Juli 1990 IV R 37/89, BStBl II 1991, 64).
  • BFH, 11.03.1992 - XI R 38/89

    Gewinnermittlung für Gesellschafter einer gewerblich tätigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.1995 - VII 692/94
    Die Gewinnermittlung bei Mitunternehmerschaften erfolgt in der Weise, daß die Steuerbilanz der Gesellschaft mit den Ergebnissen etwaiger Ergänzungsbilanzen und den Sonderbilanzen der Gesellschafter zusammengefaßt wird (Urteil des BFH vom 11. März 1992 XI R 38/89, BStBl II 1992, 797).
  • BFH, 28.04.1988 - IV R 52/87

    Einbringung von Mitunternehmeranteilen gegen Gesellschaftsrechte in eine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.06.1995 - VII 692/94
    Zwar wurde das Sonderbetriebsvermögen des Klägers mit dem Einbringungsbeschluß vom 29. Mai 1992 Privatvermögen (vgl. Urteil des BFH vom 28. April 1988 IV R 52/87, BStBl II 1988, 829).
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